Beschreibung
• Laufradfahren schult das Gleichgewicht.
• Kinder, die Laufrad fahren können, brauchen keine Stützräder beim Fahrradfahren.
• Das schlichte Design regt zum Rollenspiel an.
• Die leichten Laufräder brauchen nicht viel Platz und können zum Beispiel an einem Haken an der Wand aufgehängt werden.
• Unser Laufrad ist ein Klassiker, der sich bereits jahrelang in zahlreichen Einrichtungen bewährt hat.
• Umbaubar in einen Skibob mit separat erhältlichem Umrüst- Set
Produktsicherheit
Herstellerinformationen
SKT Solmser Kunststofftechnik GmbH
Neuer Weg 10
35606 Solms-Albshausen
Deutschland/Germany
E-Mail: mail@skt-kunststoff.de
Sicherheitshinweise
• Die folgenden Sicherheitshinweise sind beim Gebrauch unseres Kinder-Laufrades unbedingt zu
beachten. Deshalb lesen Sie auch diese Seite vor der Benutzung des Laufrades sehr gewissenhaft.
• Die Nutzung des Laufrades bedarf besonderer Fähigkeiten, die das Kind erst unter Aufsicht eines
Erwachsenen erlernen muss, um Stürze oder Zusammenstöße mit Verletzungen des Kindes oder anderer
Personen zu vermeiden.
• Das Laufrad ist kein Verkehrsmittel und darf nicht auf Straßen und öffentlichen Verkehrswegen
benutzt werden. Ehe Sie es benutzen, überprüfen Sie immer, ob das Laufrad sich im betriebsfähigen
Zustand befindet und keine Bauteile beschädigt sind. Der feste Sitz aller Schrauben ist außerdem
regelmäßig zu prüfen.
• Die Benutzung darf nur durch ein Kind von 3-5 Jahren erfolgen. Die maximale Gewichts-Belastbarkeit beträgt 30 kg. Das Kind darf das Laufrad niemals
unbeaufsichtigt benutzen bzw. bewegen.
• Die silberne Flügelmutter zur Sattelarretierung nach jeder Höhenverstellung so fest anziehen, dass ein Lösen der Mutter durch
Kinderhände nicht möglich ist.
• Wird ein Defekt am Fahrzeug festgestellt, so muss das Fahren mit dem Rad bis zur Behebung des
Defektes eingestellt werden.
• Das Fahren des Laufrades in Straßennähe und in ähnlichen Gefahrenbereichen (z. B. an Gewässern
oder in Schwimmbeckenbereichen und treppennahen Bereichen usw.) ist grundsätzlich zu unterlassen.
• Abschüssiges Gelände und Gefällstrecken dürfen nicht befahren werden. Fahren immer nur bei
ausreichendem Tageslicht unter Beaufsichtigung durch mindestens einen Erwachsenen.